Gesetze / Zweite Windenergie-auf-See-Verordnung 2. WindSeeV § 41 Inkrafttreten Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 28.01.2022 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.